Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
LUFTREGV · 22 Normen
- § 1Aufbau des Registers
- § 2Bestandteile des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
- § 3Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
- § 4Eintragung von Vormerkungen, Schutzvermerken und Widersprüchen
- § 5Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager
- § 6Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Ersatzteillager
- § 7Anwendung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
- § 8Registerakten
- § 9Vermeiden unnötigen Aktenanfalls
- § 10Verzeichnis
- § 11Einführung der maschinellen Führung
- § 12Begriff, Freigabe und Gestaltung von Registerblättern
- § 13Vornahme und Wirksamwerden von Eintragungen
- § 14Einsicht in das Register
- § 15Automatisierter Abruf von Daten
- § 16Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt, Datenverarbeitung im Auftrag
- § 17Übergangsregelung
- § 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.