§ 51 – Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte
MARKENG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BPatG, Beschl. v. 12.11.2025 – 26 W (pat) 8/25ECLI:DE:BPatG:2025:121125B26Wpat8.25.0
- BPatG, Beschl. v. 19.12.2024 – 25 W (pat) 23/21ECLI:DE:BPatG:2024:191224B25Wpat23.21.0
- BPatG, Beschl. v. 21.10.2024 – 29 W (pat) 39/21ECLI:DE:BPatG:2024:211024B29Wpat39.21.0
Engelsflügel Zum neuen Nichtigkeitsverfahren aufgrund eines nicht registrierten älteren Rechts (Urheberrecht). Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundespatentgerichts: Rechtsbeschwerde zugelassen – jedoch nicht eingelegt
- BPatG, Beschl. v. 24.06.2024 – 29 W (pat) 32/23ECLI:DE:BPatG:2024:240624B29Wpat32.23.0
- BPatG, Beschl. v. 14.01.2020 – 28 W (pat) 49/19ECLI:DE:BPatG:2020:140120B28Wpat49.19.0
- BPatG, Beschl. v. 09.01.2018 – 25 W (pat) 563/17
- BGH, Urt. v. 02.06.2016 – I ZR 75/15ECLI:DE:BGH:2016:020616UIZR75.15.0
Wunderbaum II 1. Wird ein Produkt (hier: Lufterfrischer) in Form der Marke (hier: Silhouette eines stilisierten Tannenbaums) hergestellt, schwächt dies nicht die originäre Kennzeichnungskraft der Marke wegen beschreibender Anklänge im Hinblick auf die Waren, für die sie Schutz beansprucht, wenn die Form des Produkts nicht funktionsbedingt vorgegeben oder die Ware beschreibend ist. 2. Die originäre Kennzeichnungskraft einer Marke kann bei inländischen Verkehrskreisen dadurch gesteigert werden, dass die Marke nicht nur im Inland, sondern in zahlreichen weiteren Ländern präsent ist und inländische Verkehrskreise der Marke bei Reisen ins Ausland begegnen.
- BGH, Urt. v. 02.04.2015 – I ZR 59/13
Springender Pudel 1. Sind bei einem aus einem Wort und einem Bild bestehenden Zeichen die Komposition des Gesamterscheinungsbildes, die Anordnung der Markenbestandteile sowie der Wortanfang mit einer bekannten Wort-Bild-Marke identisch (hier: Bildbestandteil eines Tiers im Sprung aus derselben Perspektive, in derselben Haltung und in derselben Sprungrichtung), kann von bildlicher Zeichenähnlichkeit auszugehen sein. 2. Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer Marke auch dann verlangen, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, die Ähnlichkeiten zwischen den Kollisionszeichen aber so groß sind, dass die angesprochenen Verkehrskreise das angegriffene Zeichen mit der bekannten Marke gedanklich verknüpfen. 3. Der durch die Eigentumsgarantie geschützte Inhaber einer bekannten Marke muss es nicht dulden, dass für ein sein Markenrecht verletzendes Zeichen Registerschutz für identische oder ähnliche Waren begründet wird, auch wenn das Zeichen in humorvoller Weise auf die bekannte Marke anspielt und als Markenparodie in den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt.
- BPatG, Beschl. v. 05.08.2013 – 29 W (pat) 556/12
- BPatG, Beschl. v. 02.07.2013 – 33 W (pat) 45/11
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