§ 11 – Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
MUSCHG · Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 09.03.2023 – B 10 EG 1/22 RECLI:DE:BSG:2023:090323UB10EG122R0
Die Regelung über eine Verschiebung des Bemessungszeitraums bei Einkommensausfall wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung lässt sich nicht analog auf einen hypothetischen Einkommensausfall arbeitsloser schwangerer Frauen anwenden.
- BSG, Urt. v. 25.06.2020 – B 10 EG 1/19 RECLI:DE:BSG:2020:250620UB10EG119R0
Provisionen sind elterngeldrechtlich als laufender Arbeitslohn zu behandeln, wenn sie entsprechend den materiell-lohnsteuerrechtlichen Vorgaben bezogen auf die arbeitsvertraglich vereinbarten Lohnzahlungszeiträume regelmäßig und lückenlos gezahlt werden.
- BSG, Beschl. v. 08.11.2018 – B 10 EG 14/18 BECLI:DE:BSG:2018:081118BB10EG1418B0
- BSG, Urt. v. 26.09.2017 – B 1 KR 31/16 RECLI:DE:BSG:2017:260917UB1KR3116R0
1. Eine Rundfunkanstalt ist zur Entrichtung der Umlage U2 vom Entgelt "freier Mitarbeiter" verpflichtet, die sie als Angestellte meldet und für die sie Sozialversicherungsbeiträge abführt, ohne Umlagefreiheit begründende tatsächliche Umstände zu dokumentieren und bei Betriebsprüfung darzulegen. 2. Einmalzahlungen sind bei der Berechnung der Umlage U2 nicht zu berücksichtigen. 3. Die Begrenzung der umlagepflichtigen Arbeitsentgelte durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
- BAG, Urt. v. 26.10.2016 – 5 AZR 167/16ECLI:DE:BAG:2016:261016.U.5AZR167.16.0
1. Bezugspunkt des anspruchsausschließenden Verschuldens iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 EFZG (juris: EntgFG) ist das Interesse des Arbeitnehmers, seine Gesundheit zu erhalten und zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankungen zu vermeiden. 2. Die Erfüllung eines Kinderwunsches betrifft die individuelle Lebensgestaltung des Arbeitnehmers und nicht das nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (juris: EntgFG) vom Arbeitgeber, als gesetzlicher Ausgestaltung seiner Fürsorgepflicht, zeitlich begrenzt zu tragende allgemeine Krankheitsrisiko.
- BAG, Urt. v. 17.10.2013 – 8 AZR 742/12
- BSG, Urt. v. 22.02.2012 – B 11 AL 26/10 RECLI:DE:BSG:2012:220212UB11AL2610R0
- BAG, Urt. v. 14.12.2011 – 5 AZR 439/10
Die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bestimmt sich nach dem von der Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum verdienten Arbeitsentgelt.
- BSG, Urt. v. 30.11.2011 – B 11 AL 7/11 RECLI:DE:BSG:2011:301111UB11AL711R0
Die Verfügbarkeit einer schwangeren Arbeitslosen entfällt nicht allein dadurch, dass ihr ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG erteilt wird.
- BSG, Urt. v. 30.11.2011 – B 11 AL 37/10 RECLI:DE:BSG:2011:301111UB11AL3710R0
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