Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
MUSCHG · 34 Normen
- § 1Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- § 4Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
- § 5Verbot der Nachtarbeit
- § 6Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
- § 7Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
- § 8Beschränkung von Heimarbeit
- § 9Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
- § 10Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
- § 11Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
- § 12Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
- § 13Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot
- § 14Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
- § 15Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
- § 16Ärztliches Beschäftigungsverbot
- § 17Kündigungsverbot
- § 18Mutterschutzlohn
- § 19Mutterschaftsgeld
- § 20Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- § 21Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts
- § 22Leistungen während der Elternzeit
- § 23Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
- § 24Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
- § 25Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
- § 26Aushang des Gesetzes
- § 27Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen
- § 28Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
- § 29Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
- § 30Ausschuss für Mutterschutz
- § 31Erlass von Rechtsverordnungen
- § 32Bußgeldvorschriften
- § 33Strafvorschriften
- § 34Evaluationsbericht
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.