Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte
MZG · 20 Normen
- § 1Art und Gegenstand der Erhebung
- § 2Zweck der Erhebung
- § 3Erhebungseinheiten
- § 4Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe
- § 5Periodizität, Berichtswoche
- § 6Kernprogramm der Erhebungsmerkmale
- § 7Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung
- § 8Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen
- § 9Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie
- § 10Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften
- § 11Hilfsmerkmale
- § 12Erhebungsbeauftragte
- § 13Auskunftspflicht
- § 14Trennung und Löschung von Angaben
- § 15Datenübermittlung
- § 16Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung
- § 17Weitere Stichprobenerhebungen
- § 18Experimentierklausel
- § 19Verordnungsermächtigung
- § 20Übergangsregelung
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.