§ 12 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

NORDSBEFV · Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 1995 (BGBl. I S. 211), die zuletzt durch Artikel 28 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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