§ 3 – Aufgabenkommission
NOTFV · Verordnung über die notarielle Fachprüfung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 14.11.2022 – NotZ (Brfg) 2/22ECLI:DE:BGH:2022:141122BNOTZ.BRFG.2.22.0
1. Zur Besetzung der Aufgabenkommission. 2. Eine möglicherweise fehlerhafte Besetzung des Verwaltungsrats oder der Aufgabenkommission haben keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des Prüfungsverfahrens der notariellen Fachprüfung (Anschluss an und Fortführung von OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 2 ME 634/19).
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