Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
OLYMPSCHG · 11 Normen
- § 1Gegenstand des Gesetzes
- § 2Inhaber des Schutzrechts
- § 3Rechtsverletzungen
- § 4Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben
- § 5Unterlassungsanspruch; Schadensersatzanspruch
- § 6Vernichtungsanspruch
- § 7Verjährung
- § 8Fortgeltung bestehender Rechte
- § 9Sachliche Zuständigkeit
- § 10Inkrafttreten
- Anlage 1
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.