§ 117
PATG · Patentgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 10.02.2026 – X ZR 17/24ECLI:DE:BGH:2026:100226UXZR17.24.0
- BGH, Urt. v. 17.07.2025 – X ZR 41/23ECLI:DE:BGH:2025:170725UXZR41.23.0
- BGH, Urt. v. 17.07.2025 – X ZR 40/23ECLI:DE:BGH:2025:170725UXZR40.23.0
Spreizdübel II 1a. Bei der Prüfung der Patentfähigkeit des Gegenstands eines product-by-process-Anspruchs ist zu klären, ob sich das im Anspruch angegebene Herstellungsverfahren in spezifischen Eigenschaften des Erzeugnisses niederschlägt, durch die es sich von den im Stand der Technik bekannten Erzeugnissen unterscheidet. 1b. Körperliche und funktionale Eigenschaften des Erzeugnisses, die sich aus der Anwendung des Verfahrens ergeben, gehören zu den Sachmerkmalen des beanspruchten Erzeugnisses. Ob es solche gibt und welche das sind, ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. Juni 2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08, juris Rn. 24). 2. Ein erstmals nach Ablauf der Frist für die Berufungserwiderung gestellter Hilfsantrag des Nichtigkeitsbeklagten darf nur dann berücksichtigt werden, wenn seine Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.
- BGH, Urt. v. 13.05.2025 – X ZR 50/23ECLI:DE:BGH:2025:130525UXZR50.23.0
Hohlfaserdialysator Sieht ein Patentanspruch vor, dass bestimmte Abmessungen des geschützten Erzeugnisses einer bestimmten mathematischen Formel genügen müssen, reicht es für eine neuheitsschädliche Vorwegnahme oder ein Naheliegen des geschützten Gegenstands aus, wenn ein im Stand der Technik beschriebenes konkretes Ausführungsbeispiel Abmessungen aufweist oder nahelegt, die unter diese Formel fallen.
- BGH, Urt. v. 21.01.2025 – X ZR 26/23ECLI:DE:BGH:2025:210125UXZR26.23.0
- BGH, Urt. v. 14.01.2025 – X ZR 1/23ECLI:DE:BGH:2025:140125UXZR1.23.0
Kabelwickelband 1. Hat das Patentgericht in dem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis dargelegt, dass sich das bisherige Klagevorbringen als unzureichend erweisen könnte, liegt es am Kläger, bereits in erster Instanz gegebenenfalls neue Angriffsmittel vorzutragen. Der Umstand, dass das Patentgericht auch diese Angriffsmittel als nicht ausreichend ansieht, reicht nicht aus, um die Zulassung weiterer Angriffsmittel im Berufungsrechtszug zu rechtfertigen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. August 2013 - X ZR 36/12, GRUR 2013, 1174 Rn. 33 - Mischerbefestigung). 2. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Dokumente, die von bei der Patentrecherche gebräuchlichen Datenbanken nicht umfasst sind.
- BGH, Urt. v. 14.11.2024 – X ZR 124/22ECLI:DE:BGH:2024:141124UXZR124.22.0
Bremsanlage 1. Das Schiedsgericht kann über die eigene Zuständigkeit und im Zusammenhang hiermit über das Bestehen oder die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung auch insoweit entscheiden, als seine Befugnis zur Beurteilung des Bestands eines Patents in Rede steht. 2. Verteidigt der Beklagte erst nach der Zustellung des qualifizierten Hinweises das Streitpatent hilfsweise in einer geänderten Fassung, die technische Aspekte betrifft, die in den bisher gestellten Hilfsanträgen nicht berührt waren, kann es nicht ohne Weiteres als nachlässig angesehen werden, wenn der Kläger Entgegenhaltungen hierzu noch nicht in der ersten Instanz vorlegt.
- BGH, Urt. v. 12.11.2024 – X ZR 133/22ECLI:DE:BGH:2024:121124UXZR133.22.0
- BGH, Urt. v. 10.10.2024 – X ZR 112/22ECLI:DE:BGH:2024:101024UXZR112.22.0
- BGH, Urt. v. 24.09.2024 – X ZR 92/22ECLI:DE:BGH:2024:240924UXZR92.22.0
Planungseinrichtung Ein in erster Instanz gestellter Hilfsantrag, über den das Patentgericht nicht entschieden hat, weil es das Streitpatent in einer anderen Fassung für rechtsbeständig erachtet hat, kann in der Berufungsinstanz nicht nach § 117 PatG i.V.m. § 531 ZPO oder §§ 530, 296 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 117 PATG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 117 PATG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.