§ 16 – Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

PRODSG2011V_12 · Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Für Sicherheitsbauteile für Aufzüge sind die Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 15 in Verbindung mit Anhang IV Teil A, den Anhängen VI, VII oder Anhang IX der Richtlinie 2014/33/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 durchzuführen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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