Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter
PROSTAV · 11 Normen
- § 1Angaben zur Wohnung oder zur Zustellanschrift
- § 2Vordrucke für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung, Anforderungen an das Lichtbild
- § 3Neuausstellung der Anmeldebescheinigung oder der Aliasbescheinigung
- § 4Angabe zu den Tätigkeitsorten
- § 5Wechsel der Zuständigkeit der Behörde
- § 6Datenübermittlung
- § 7Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten
- § 8Inkrafttreten
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.