Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz
R_CKBRTRANSPARENZV · 12 Normen
- § 1Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber
- § 2Mitteilung des Abschlussstichtages durch den Betreiber
- § 3Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtages
- § 4Verlangen weiterer Auskünfte
- § 5Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
- § 6Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber
- § 7Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises
- § 8Form der Übermittlung
- § 9Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
- § 10Inkrafttreten
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.