Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
RAZEIGNPRV · 15 Normen
- § 2Prüfer
- § 3Ablegung der Eignungsprüfung
- § 4Rücktritt von der Prüfung
- § 5Erlass von Prüfungsleistungen
- § 6Prüfungsgebiete
- § 7Prüfungsleistungen
- § 8Prüfungskommission
- § 9Versäumnis von Prüfungsterminen und Nichtabgabe von Aufsichtsarbeiten
- § 10Ordnungswidriges Verhalten
- § 11Entscheidung über das Ergebnis der Eignungsprüfung
- § 12Wiederholung der Eignungsprüfung
- § 13Übertragung auf die Rechtsanwaltskammern
- § 14Inkrafttreten
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.