Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus
REGZENSERPG · 18 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Aufgaben des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder
- § 3Kosten der Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
- § 4Daten der Meldebehörden
- § 5Mehrfachfallprüfung; Ergänzende Bevölkerungsstatistiken
- § 6Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 zur Methodenentwicklung
- § 7Zusammenführungen
- § 8Daten der Finanzbehörden der Länder
- § 9Daten aus den Lohn- und Einkommensteuerstatistiken
- § 10Zusammenführung
- § 11Löschung
- § 12Daten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
- § 13Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus
- § 14Zusammenführung
- § 15Löschung
- § 16Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus für Zwecke europäischer Bevölkerungsstatistiken einschließlich Zensus
- § 17Einrichtungsregister
- § 18Durchführung von Untersuchungen zur Nutzung von Fernerkundungsdaten
Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.