§ 8 – Daten der Finanzbehörden der Länder

REGZENSERPG · Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus

(1)Zur Erprobung von Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung der Bevölkerung übermitteln die Finanzbehörden der Länder an das Statistische Bundesamt die in elektronischer Form gespeicherten Daten aller einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen nach § 1 des Einkommensteuergesetzes mit Gewinneinkunftsart zu folgenden Merkmalen: 1.Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke nach § 139b der Abgabenordnung,
2.Status der aktiven Arbeitgebertätigkeit,
3.aktive Gewerbekennzahl,
4.amtlicher Gemeindeschlüssel der betrieblichen Anschrift,
5.amtlicher Gemeindeschlüssel der Wohnanschrift,
6.Angaben zur Art der Tätigkeit laut Gewinnermittlung,
7.ausgeübter Beruf und Art der Tätigkeit laut Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und
8.ausgeübter Beruf laut Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung.
(2)Von den nach Absatz 1 übermittelten Daten werden die Daten zu den Merkmalen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 8 als Erhebungsmerkmale und die Daten nach Absatz 1 Nummer 1 als Hilfsmerkmal erfasst. Das Hilfsmerkmal ist von den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen und gesondert aufzubewahren oder gesondert zu speichern.
(3)Für die Daten nach Absatz 1 Nummer 1 bis 5 ist Stichtag der 31. Dezember 2023. Die Daten nach Absatz 1 Nummer 6 bis 8 werden übermittelt, soweit sie für das Berichtsjahr 2026 vorliegen. Die Übermittlung der Daten nach den Sätzen 1 und 2 erfolgt spätestens zum 30. Juni 2026. Die Daten nach Absatz 1 Nummer 7 und 8 werden unverzüglich übermittelt, sobald sie bei den Finanzbehörden der Länder vorliegen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 REGZENSERPG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 8 REGZENSERPG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.