Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
RSAV · 29 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Risikogruppen
- § 3Versicherungszeiten
- § 4Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben
- § 5Bekanntmachungen
- § 6Zahlungsverkehr und Verrechnung
- § 7Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
- § 8Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
- § 9Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
- § 10Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
- § 11Zuweisungen für das Krankengeld
- § 12Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
- § 13Zuweisungen für sonstige Ausgaben
- § 14Risikopool
- § 15Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
- § 16Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
- § 17Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
- § 18Jahresausgleich
- § 19Ausschluss auffälliger Risikogruppen
- § 20Prüfung der Datenmeldungen
- § 21Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- § 22Durchführung des Einkommensausgleichs
- § 23Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
- § 24Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
- § 25Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
- § 26Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
- § 27Übergangsregelung
Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.