§ 7 – Teil 2 der Abschlussprüfung

SCHSIAUSBV_2008 · Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

(1)Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage Abschnitt A und B aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(2)Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1.Wirtschafts- und Sozialkunde,
2.Konzepte für Schutz und Sicherheit,
3.Sicherheitsorientiertes Kundengespräch.
(3)Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
2.der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;
3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
(4)Für den Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er unter Anwendung der Rechtsgrundlagen a)Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr planen, durchführen, dokumentieren und überwachen,
b)sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln und zur Aufklärung beitragen,
c)Gefährdungspotenziale beurteilen, Risiken identifizieren, analysieren und bewerten sowie
d)Sicherheitsleistungen auch unter Berücksichtigung von Teamarbeit planen
kann;
2.der Prüfling soll schriftlich ein Konzept für Schutz und Sicherheit erarbeiten;
3.die Prüfungszeit für die Erarbeitung des Konzeptes beträgt 90 Minuten.
(5)Für den Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er a)kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren,
b)sein Konzept vorstellen und die Vorteile gegenüber alternativen Lösungen aufzeigen sowie
c)Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren
kann;
2.ausgehend von dem nach Absatz 4 erstellten Konzept soll mit dem Prüfling eine Gesprächssimulation durchgeführt werden;
3.die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 30 Minuten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 SCHSIAUSBV_2008 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 7 SCHSIAUSBV_2008 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.