Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
SCHWARZARBG_2004 · 34 Normen
- § 1Zweck des Gesetzes
- § 2Prüfungsaufgaben
- § 2aMitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
- § 3Befugnisse bei der Prüfung von Personen
- § 4Befugnisse bei der Prüfung von Unterlagen und Daten
- § 5Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 5aElektronische Einsichtnahme in und Übermittlung von Unterlagen und Daten
- § 5bUnzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft
- § 6Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum
- § 6aÜbermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 7Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen
- § 8Bußgeldvorschriften
- § 9Strafvorschriften
- § 10Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Genehmigung, Aufenthaltstitel, Erlaubnis oder Berechtigung und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
- § 10aBeschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
- § 11Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern
- § 12Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten
- § 13Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren
- § 14Ermittlungsbefugnisse
- § 14aSelbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren
- § 14bRechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
- § 14cSachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
- § 15Allgemeine Datenverarbeitung
- § 16Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- § 17Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem
- § 18Auskunft an die betroffene Person
- § 19Löschung
- § 20Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen
- § 21Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
- § 22Verwaltungsverfahren
- § 23Rechtsweg
- § 24Zentralstelle
- § 25Zentrales Risikomanagement
- § 26Operatives Informations- und Datenanalysesystem; Verordnungsermächtigung
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.