§ 55 – Entlassung
SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 17.03.2026 – 2 WA 2.25ECLI:DE:BVerwG:2026:170326U2WA2.25.0
Einem Entschädigungsanspruch nach § 94 Abs. 1 Satz 3 WDO i. V. m. § 198 GVG wegen unangemessener Verfahrensverzögerungen zwischen dem Eingang der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht und ihrer Zustellung steht nicht entgegen, dass in diesem Verfahrensabschnitt der Rechtsbehelf nach § 104 Abs. 1 WDO (§ 101 Abs. 1 WDO a. F.) eröffnet ist.
- BVerwG, Beschl. v. 28.02.2026 – 2 WDB 1.26ECLI:DE:BVerwG:2026:280226B2WDB1.26.0
- BVerwG, Urt. v. 19.02.2026 – 2 WD 5.25ECLI:DE:BVerwG:2026:190226U2WD5.25.0
1. Das neu eingeführte Verhängungsverbot nach § 17 Abs. 6 WDO ist auch für Altfälle anwendbar. 2. Der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet bei wiederholten eigenmächtigen Abwesenheiten vom Dienst auch dann die Höchstmaßnahme, wenn der Soldat zwischen den Abwesenheiten über lange Zeiträume dienstunfähig war.
- BVerwG, Beschl. v. 29.01.2026 – 2 B 36.25ECLI:DE:BVerwG:2026:290126B2B36.25.0
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 24.11.2025 – 2 A 224/24
- BVerwG, Beschl. v. 07.07.2025 – 2 WDB 12.24ECLI:DE:BVerwG:2025:070725B2WDB12.24.0
1. Die Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens durch die unzuständige Einleitungsbehörde begründet ein Verfahrenshindernis. 2. Die erneute Entlassung einer bereits rechtswirksam ausgeschiedenen Soldatin geht ins Leere und kann die Zuständigkeit der Einleitungsbehörde nicht verändern.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.06.2025 – 2 A 433/24
- BVerwG, Beschl. v. 21.05.2025 – 2 WDB 15.24ECLI:DE:BVerwG:2025:210525B2WDB15.24.0
Die Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen einen früheren Soldaten kann nicht damit begründet werden, dass die Anschuldigungspunkte bereits bei der Entlassung vorgelegen, aber nur zu einer Entlassung wegen Eignungsmängeln geführt haben.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 25.02.2025 – 2 A 469/23
- BVerwG, Beschl. v. 12.07.2024 – 2 WDB 8/24ECLI:DE:BVerwG:2024:120724B2WDB8.24.0
1. Gegen eine Aussetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens nach § 83 Abs. 3 Satz 1 WDO ist die Beschwerde nach § 114 Abs. 1 WDO statthaft. 2. Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren ist ein anderes gesetzlich geordnetes Verfahren im Sinne von § 83 Abs. 3 Satz 1 WDO.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 55 SG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 55 SG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.