§ 55
SGG · Sozialgerichtsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 11.12.2025 – B 10/12 KR 7/23 RECLI:DE:BSG:2025:111225UB1012KR723R0
- BSG, Urt. v. 29.10.2025 – B 1 KR 4/24 RECLI:DE:BSG:2025:291025UB1KR424R0
- BSG, Beschl. v. 23.10.2025 – B 9 SB 6/25 CECLI:DE:BSG:2025:231025BB9SB625C0
- BSG, Beschl. v. 20.08.2025 – B 9 SB 13/25 BECLI:DE:BSG:2025:200825BB9SB1325B0
- BSG, Beschl. v. 25.04.2025 – B 1 KR 49/23 BECLI:DE:BSG:2025:250425BB1KR4923B0
- BSG, Urt. v. 02.04.2025 – B 1 KR 25/23 RECLI:DE:BSG:2025:020425UB1KR2523R0
1. Die Bestimmung der Notfallstufen-Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Nichtteilnahme eines Krankenhauses an der Notfallversorgung ist nichtig. 2. Ein besonderes Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit einer untergesetzlichen Norm besteht auch dann, wenn zwar die Wirkung der Norm nicht ohne weiteren anfechtbaren Vollzugsakt eintritt, die Wirksamkeit der Norm aber auch auf den weiteren Regelungsebenen mit unterschiedlichen Rechtswegen und Prozessbeteiligten entscheidungserheblich wäre.
- BSG, Urt. v. 19.12.2024 – B 1 KR 17/23 RECLI:DE:BSG:2024:191224UB1KR1723R0
- BSG, Urt. v. 19.12.2024 – B 1 KR 16/23 RECLI:DE:BSG:2024:191224UB1KR1623R0
- BSG, Urt. v. 03.12.2024 – B 2 U 9/22 RECLI:DE:BSG:2024:031224UB2U922R0
1. Gegen die Versagung der Feststellung eines Versicherungsfalls wegen fehlender Mitwirkung ist grundsätzlich nur die reine Anfechtungsklage gegeben. 2. Die Unzulässigkeit einer mit der Anfechtungsklage kombinierten Verpflichtungs- oder wahlweise Feststellungsklage folgt daraus, dass der grundsätzlich erforderliche Ablehnungsverwaltungsakt in der Sache fehlt, solange nur ein Versagungsbescheid ergangen ist. 3. Die unmittelbare Klage auf Feststellung eines Versicherungsfalls kommt nach dessen Versagung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes zwingend geboten ist.
- BSG, Urt. v. 24.09.2024 – B 7 AS 15/23 RECLI:DE:BSG:2024:240924UB7AS1523R0
1. Das Erteilen einer Auskunft im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (juris: EUV 2016/679) ist eine Verarbeitung von Daten. 2. Auch die verspätete Auskunft stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar, die einen Schadenersatzanspruch begründen kann. 3. Die Feststellung eines Verstoßes gegen die Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung kann Gegenstand einer Feststellungsklage nach nationalem Recht sein.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 55 SGG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 55 SGG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.