§ 7 – Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
SOKASIG · Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 18.10.2023 – 10 AZR 71/23ECLI:DE:BAG:2023:181023.U.10AZR71.23.0
- BAG, Urt. v. 16.11.2022 – 10 AZR 458/21ECLI:DE:BAG:2022:161122.U.10AZR458.21.0
- BAG, Urt. v. 12.10.2022 – 10 AZR 341/20ECLI:DE:BAG:2022:121022.U.10AZR341.20.0
- BAG, Urt. v. 22.06.2022 – 10 AZR 388/19ECLI:DE:BAG:2022:220622.U.10AZR388.19.0
- BAG, Urt. v. 30.03.2022 – 10 AZR 194/20ECLI:DE:BAG:2022:300322.U.10AZR194.20.0
- BAG, Urt. v. 08.12.2021 – 10 AZR 362/19ECLI:DE:BAG:2021:081221.U.10AZR362.19.0
1. Ein Betrieb, der Gebäude mit hydraulischen Hubvorrichtungen anhebt, fällt nach § 1 Abs. 2 Abschn. II der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes in den betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge. 2. Die Wartung und die Reparatur von Arbeitsmitteln können der baulichen Haupttätigkeit als Zusammenhangstätigkeiten zuzurechnen sein. 3. Zusammenhangstätigkeiten, die einer baulichen Haupttätigkeit dienen, sind der Haupttätigkeit auch dann zuzurechnen, wenn sie arbeitszeitlich überwiegen.
- BAG, Urt. v. 08.09.2021 – 10 AZR 104/19ECLI:DE:BAG:2021:080921.U.10AZR104.19.0
- BAG, Urt. v. 14.07.2021 – 10 AZR 135/19ECLI:DE:BAG:2021:140721.U.10AZR135.19.0
- BAG, Urt. v. 14.07.2021 – 10 AZR 190/20ECLI:DE:BAG:2021:140721.U.10AZR190.20.0
1. Ein Betrieb unterfällt dem betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes, wenn in ihm überwiegend die in § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V der Verfahrenstarifverträge genannten Leistungen erbracht werden. Um dies zu beurteilen, kommt es grundsätzlich auf die arbeitszeitlich überwiegend versehene Tätigkeit der Arbeitnehmer an. Dafür ist sowohl die Arbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer als auch die der Angestellten zu berücksichtigen. 2. Ein Betrieb, in dem die Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend Grundstücke entwickeln, beplanen, durch Subunternehmen bebauen lassen, vermarkten und veräußern, wird als Bauträgerbetrieb nicht von den Verfahrenstarifverträgen der Bauwirtschaft erfasst. Die versehenen Tätigkeiten sind nicht baugewerblicher Natur im Sinn der Verfahrenstarifverträge.
- BAG, Urt. v. 28.04.2021 – 10 AZR 404/18ECLI:DE:BAG:2021:280421.U.10AZR404.18.0
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 SOKASIG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 7 SOKASIG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.