Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
SOZHIDAV_2019 · 13 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums
- § 3Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle
- § 4Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze
- § 5Anforderungen an die Datenübermittlung
- § 6Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen
- § 7Rückübermittlung der Antwortdatensätze
- § 8Weiterverwendung der Antwortdatensätze
- § 9Verfahrensgrundsätze
- § 10Kosten der Vermittlungsstelle
- § 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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