§ 13 – Prüfungsbereich

STFACHANGAUSBV_2023 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,
2.„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,
3.„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie
4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 13 STFACHANGAUSBV_2023 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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