Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
STFACHANGAUSBV_2023 · 20 Normen · 1 Anhang
Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
- § 6Zeitpunkt
- § 7Inhalt
- § 8Prüfungsbereiche
- § 9Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe organisieren“
- § 10Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“
- § 11Zeitpunkt
- § 12Inhalt
- § 13Prüfungsbereich
- § 14Prüfungsbereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
- § 15Prüfungsbereich „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“
- § 16Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“
- § 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 19Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anhänge
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.