§ 188 – Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
STGB · Strafgesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 04.04.2024 – 1 BvR 820/24ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240404.1bvr082024
- Im Rahmen einer Auseinandersetzung um die Sache in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage muss sich auch ein demokratischer Politiker den in der Bezeichnung "Regime" enthaltenen Vorwurf gefallen lassen.
Im Rahmen einer Auseinandersetzung um die Sache in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage muss sich auch ein demokratischer Politiker den in der Bezeichnung "Regime" enthaltenen Vorwurf gefallen lassen.
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