§ 370 – Entscheidung über die Begründetheit
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren v. 26.03.2024 – 2 BvR 387/12ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240326.2bvr038712
- BGH, Beschl. v. 18.03.2024 – 5 StR 12/23ECLI:DE:BGH:2024:180324B5STR12.23.0
Die Rechtskraft eines Strafurteils beendet den Lauf der Verfolgungsverjährung und es beginnt im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Verurteilten oder Freigesprochenen der Lauf der Verfolgungsverjährung von neuem.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 07.09.2016 – 3 D 78/16
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