Verordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren
STRAFAKTEINV · 11 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Bereitstellen des Inhalts zum Abruf
- § 3Übermittlung des Inhalts auf einem sicheren Übermittlungsweg
- § 4Einsichtnahme in Diensträumen
- § 5Ausdruck
- § 6Datenträger
- § 7Belehrung
- § 8Bekanntmachung
- § 9Inkrafttreten
Verordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.