Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
STRLSCHV_2018 · 201 Normen · 18 Anhänge
Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
- § 3Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes
- § 4Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes
- § 5Genehmigungsfreier Umgang
- § 5aGenehmigungsfreier Zusatz radioaktiver Stoffe
- § 6Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
- § 7Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- § 8Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
- § 9Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
- § 10Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
- § 11Freigrenzen
- § 12Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
- § 13Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
- § 14Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
- § 15Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung
- § 16Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält
- § 17Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
- § 18Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
- § 19Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten
- § 20Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
- § 21Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
- § 22Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen
- § 23Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung als Vollschutzanlage
- § 24Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
- § 25Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
- § 26Bekanntmachung
- § 27Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
- § 28Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
- § 29Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
- § 30Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt
- § 31Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
- § 32Antrag auf Freigabe
- § 33Erteilung der Freigabe
- § 34Vermischungsverbot
- § 35Uneingeschränkte Freigabe
- § 36Spezifische Freigabe
- § 37Freigabe im Einzelfall
- § 38Freigabe von Amts wegen
- § 39Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei der spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling
- § 40Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg
- § 41Festlegung des Verfahrens
- § 42Pflichten des Inhabers einer Freigabe
- § 43Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
- § 44Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
- § 45Strahlenschutzanweisung
- § 46Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
- § 47Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
- § 48Aktualisierung der Fachkunde
- § 49Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
- § 50Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse
- § 51Anerkennung von Kursen
- § 52Einrichten von Strahlenschutzbereichen
- § 53Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen
- § 54Vorbereitung der Brandbekämpfung
- § 55Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
- § 56Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
- § 57Kontamination und Dekontamination
- § 58Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
- § 59Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
- § 60Röntgenräume
- § 61Bestrahlungsräume
- § 62Räume für den Betrieb von Störstrahlern
- § 63Unterweisung
- § 64Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
- § 65Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
- § 66Messung der Personendosis
- § 67Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
- § 68Beschäftigung mit Strahlenpass
- § 69Schutz von schwangeren und stillenden Personen
- § 70Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
- § 71Kategorien beruflich exponierter Personen
- § 72Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
- § 73Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
- § 74Besonders zugelassene Expositionen
- § 75Sonstige Schutzvorkehrungen
- § 76Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
- § 77Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
- § 78Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung
- § 79Ärztliche Bescheinigung
- § 80Behördliche Entscheidung
- § 81Besondere ärztliche Überwachung
- § 82Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
- § 83Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
- § 84Register über hochradioaktive Strahlenquellen
- § 85Buchführung und Mitteilung
- § 86Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
- § 87Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
- § 88Wartung und Prüfung
- § 89Dichtheitsprüfung
- § 90Strahlungsmessgeräte
- § 91Kennzeichnungspflicht
- § 92Besondere Kennzeichnungspflichten
- § 93Entfernen von Kennzeichnungen
- § 94Abgabe radioaktiver Stoffe
- § 95Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
- § 96Überlassen von Störstrahlern
- § 97Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen
- § 98Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen
- § 99Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
- § 100Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
- § 101Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition
- § 102Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe
- § 103Emissions- und Immissionsüberwachung
- § 104Begrenzung der Exposition durch Störfälle
- § 105Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen
- § 106Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
- § 107Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
- § 108Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
- § 109Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung
- § 110Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden
- § 111Aufgaben der zentralen Stelle
- § 112Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften
- § 113Ausnahme
- § 114Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
- § 115Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung
- § 116Konstanzprüfung
- § 117Aufzeichnungen
- § 118Bestandsverzeichnis
- § 119Rechtfertigende Indikation
- § 120Schutz von besonderen Personengruppen
- § 121Maßnahmen bei der Anwendung
- § 122Beschränkung der Exposition
- § 123Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
- § 124Informationspflichten
- § 125Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis
- § 126Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen
- § 127Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
- § 128Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung
- § 129Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
- § 130Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
- § 131Medizinphysik-Experte
- § 132Aufgaben des Medizinphysik-Experten
- § 133Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
- § 134Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
- § 135Aufklärung und Befragung
- § 136Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
- § 137Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
- § 138Besondere Schutzpflichten
- § 139Qualitätssicherung
- § 140Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
- § 141Mitteilungspflichten
- § 142Abschlussbericht
- § 143Behördliche Schutzanordnung
- § 144Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
- § 145Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
- § 146Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
- § 147Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
- § 148Informationspflichten des Herstellers von Geräten
- § 149Aufsichtsprogramm
- § 150Dosimetrie bei Einsatzkräften
- § 151Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften
- § 152Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall
- § 153Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
- § 154Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
- § 155Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
- § 156Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
- § 157Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
- § 158Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
- § 159Ermittlung der spezifischen Aktivität
- § 160Ermittlung der Exposition
- § 161Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
- § 162Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
- § 163Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen
- § 164Inhalt von Sanierungsplänen
- § 165Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
- § 166Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
- § 167Abhandenkommen
- § 168Fund und Erlangung
- § 169Kontaminiertes Metall
- § 170Information des zuständigen Bundesministeriums
- § 171Dosis- und Messgrößen
- § 172Messstellen
- § 173Strahlenschutzregister
- § 174Strahlenpass
- § 175Ermächtigte Ärzte
- § 176Duldungspflichten
- § 177Bestimmung von Sachverständigen
- § 178Erweiterung der Bestimmung
- § 179Überprüfung der Zuverlässigkeit
- § 180Unabhängigkeit
- § 181Fachliche Qualifikation
- § 182Prüfmaßstab
- § 183Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen
- § 184Ordnungswidrigkeiten
- § 185Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)
- § 186Rückstände (§ 29)
- § 187Freigabe (§§ 31 bis 42)
- § 188Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)
- § 189Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)
- § 190Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
- § 191Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)
- § 192Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
- § 193Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)
- § 194Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)
- § 195Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)
- § 196Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)
- § 197Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)
- § 198Strahlenpass (§ 174)
- § 199Ermächtigte Ärzte (§ 175)
- § 200Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)
Anhänge
- Anlage 1(zu § 2)
- Anlage 2(zu den §§ 3 und 4)
- Anlage 3(zu den §§ 5, 5a, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96)
- Anlage 5(zu § 27 und Anlage 7)
- Anlage 6(zu den §§ 28, 100, 101)
- Anlage 7(zu § 29 Absatz 4)
- Anlage 8(zu den §§ 35, 36, 37, 39 sowie Anlage 4)
- Anlage 9(zu den §§ 84, 85, 167, 168, 192)
- Anlage 10(zu den §§ 91, 92)
- Anlage 11(zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8)
- Anlage 12(zu § 103 Absatz 3)
- Anlage 13(zu § 106 Absatz 4)
- Anlage 14(zu § 108)
- Anlage 15(zu § 108)
- Anlage 16(zu § 149)
- Anlage 17(zu § 159)
- Anlage 18(zu den §§ 171, 197)
- Anlage 19(zu § 181)
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