§ 19 – Sonderformen der Netznutzung
STROMNEV · Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 02.12.2025 – EnZR 95/23ECLI:DE:BGH:2025:021225UENZR95.23.0
Individuelles Netzentgelt VI Für die Beurteilung, ob eine unterspannungsseitig mit Transformatoren eines Umspannwerks verbundene Sammelschiene der Umspannebene oder der nachgelagerten Netzebene zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob der Betreiber des Umspannwerks oder der Betreiber des nachgelagerten Netzes die Betriebsverantwortung für die Sammelschiene trägt.
- BGH, Beschl. v. 15.07.2025 – EnVR 1/24ECLI:DE:BGH:2025:150725BENVR1.24.0
Batteriespeicher II 1. Das Diskriminierungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG erfordert, vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich zu behandeln, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist. 2. Es liegt im Entscheidungsspielraum des Verteilernetzbetreibers, für netzgekoppelte Batteriespeicher einen nach dem Leistungspreismodell berechneten Baukostenzuschuss zu erheben.
- BGH, Beschl. v. 13.05.2025 – EnVZ 55/22ECLI:DE:BGH:2025:130525BENVZ55.22.0
Entnahmestelle 1. Die Entnahmestelle gemäß § 2 Nr. 6 StromNEV befindet sich am letzten Punkt der in der wirtschaftlichen Verantwortung des Netzbetreibers stehenden Einrichtungen. 2. Der vom Verteilernetzbetreiber hergestellte Netzanschluss ist regulatorisch Teil des Verteilernetzes.
- C-795/21 – WEPA Hygieneprodukte GmbH u. a. gegen Europäische KommissionECLI:EU:C:2024:807
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten bestimmter stromintensiver Unternehmen – Netzentgeltbefreiung für den Zeitraum 2012-2013 – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Zulässigkeit – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Begriff der staatlichen Beihilfe – Staatliche Mittel – Parafiskalische Abgabe oder andere obligatorische Abgaben
- C-792/21 – AZ und Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische KommissionECLI:EU:C:2024:793
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung Deutschlands zugunsten bestimmter stromintensiver Unternehmen – Netzentgeltbefreiung für den Zeitraum 2012‑2013 – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Zulässigkeit – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Begriff der ‚staatlichen Beihilfe‘ – Staatliche Mittel – Parafiskalische Abgabe oder andere Zwangsabgaben
- C-794/21 – Bundesrepublik Deutschland u. a. gegen Europäische KommissionECLI:EU:C:2024:796
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten bestimmter stromintensiver Unternehmen – Netzentgeltbefreiung für den Zeitraum 2012‑2013 – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Zulässigkeit – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Begriff der staatlichen Beihilfe – Staatliche Mittel – Parafiskalische Abgabe oder andere Zwangsabgaben
- C-790/21 – Covestro Deutschland AG und Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische KommissionECLI:EU:C:2024:792
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten bestimmter stromintensiver Unternehmen – Netzentgeltbefreiung für den Zeitraum 2012‑2013 – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Zulässigkeit – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Begriff der ‚staatlichen Beihilfe‘ – Staatliche Mittel – Parafiskalische Abgabe oder andere Zwangsabgaben
- BGH, Beschl. v. 30.01.2024 – EnVR 36/22ECLI:DE:BGH:2024:300124BENVR36.22.0
- BGH, Beschl. v. 27.06.2023 – EnVR 24/22ECLI:DE:BGH:2023:270623BENVR24.22.0
- BGH, Beschl. v. 27.06.2023 – EnVR 35/22ECLI:DE:BGH:2023:270623BENVR35.22.0
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