§ 86 – Inkrafttreten

STRSAAREG · Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland

Mit dem Ablauf der Übergangszeit treten im Saarland in Kraft 1.das Gesetz über Bergmannsprämien vom 20. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 927),
2.die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPDV) vom 25. Juni 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 656)
mit der Maßgabe, daß die Bergmannsprämie für jede volle Schicht gewährt wird, die nach Ablauf der Übergangszeit verfahren wird.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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