Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
STRSAAREG · 69 Normen
- § 1Allgemeine Grundsätze
- § 2Finanzgerichtsbarkeit
- § 3Steuerberatung
- § 42
- § 43Personenkreis
- § 44Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr
- § 45Umrechnung von Jahresbeträgen
- § 46Maßgeblicher Gewinn bei Land- und Forstwirten
- § 47Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- § 48Ermittlung der Einkommensteuer bei Gewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- § 49Gewinnzuschläge und Gewinnabschläge wegen Schwankungen im Betriebsvermögen
- § 50Rückstellung für Pensionsanwartschaften
- § 51Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 52Erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
- § 53Weitergeltung des § 8 der Dritten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau
- § 54Überleitungsvorschriften zu § 10 des Einkommensteuergesetzes
- § 55Verlustabzug
- § 56Nutzungswert der Wohnung im Sinn des § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes
- § 57Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 58Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit
- § 59Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- § 60Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
- § 61Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte
- § 62Bewertungsfreiheit für Abwasserbehandlungs- und Luftreinigungsanlagen
- § 63Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 64Steuerfreiheit von Familienzulagen
- § 65Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer
- § 66Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vorliegen einer Betriebstätte
- § 67Behandlung von Organgesellschaften
- § 68Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer
- § 69Personenkreis
- § 70Persönliche Befreiungen
- § 71Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- § 72Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
- § 73Schachtelgesellschaften
- § 74Nichtabzugsfähige Ausgaben
- § 75Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 76Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- § 77Ermäßigung der veranlagten Körperschaftsteuer
- § 78Landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften
- § 79Erhebungszeitraum 1959
- § 80Erhebungszeitraum 1959/60
- § 81Gewerbeverlust
- § 82Steuerbefreiungen
- § 83Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- § 84Umwandlung
- § 85Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
- § 86Inkrafttreten
- § 87Übergangsvorschriften
- § 89Überleitung
- § 90Umrechnung der Einheitswerte
- § 91Fortschreibungen und Nachfeststellungen
- § 92Wertverhältnisse bei Grundbesitz im Saarland
- § 93Hauptfeststellung der Einheitswerte für das Betriebsvermögen im Saarland
- § 94Lastenausgleichsansprüche
- § 95Steuerbefreiung
- § 96Steuervergünstigung für Aktien und Anteile
- § 97Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau
- § 98Vorauszahlungen
- § 99Erhebungszeitraum
- § 100Neuveranlagung und Nachveranlagung des Steuermeßbetrages im Saarland
- § 101Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau
- § 102Arbeiterwohnstätten
- § 103Überleitungsvorschriften zu § 33 des Grundsteuergesetzes
- § 104Entstehung der Steuerschuld
- § 105Berücksichtigung von früheren Erwerben und Steuerfestsetzungen
- § 106Überleitung
- § 107Ermächtigung zu Übergangsbestimmungen, Wegfall der Gemeinschaftshilfeabgabe
- § 109Inkrafttreten
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