§ 9 – Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt
STVOLLZG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 25.08.2011 – 2 C 43/10
Ein Aufwendungsersatzanspruch aus der Fürsorgepflicht kommt nur in Betracht, wenn die Kosten ausschließlich dienstlich veranlasst sind. Dies ist bei Pflichtbeiträgen zu berufsständischen Kammern nicht der Fall, weil es sich hierbei um berufsbezogene Aufwendungen handelt (im Anschluss an das Urteil vom 28. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 98.80 - BVerwGE 66, 330 = Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 3).
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