§ 127 – Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes

SVG_2025 · Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

(1)§ 58 ist auch anzuwenden, wenn der Tod in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis zum 12. Dezember 2011 eingetreten ist. Ein bereits nach § 56 Absatz 1 gewährtes Sterbegeld ist zu belassen.
(2)Für eine gesundheitliche Schädigung, die in der Zeit vom 1. November 1991 bis zum 30. November 2002 erlitten worden ist, ist § 87 mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1.ist im Fall des § 86 bereits ein Schadensausgleich gewährt worden, wird insoweit kein weiterer Schadensausgleich vorgenommen;
2.ist im Fall des § 88 bereits ein erhöhtes Unfallruhegehalt gewährt worden, hat es damit sein Bewenden;
3.im Fall des § 89 a)gilt § 85 Absatz 3 entsprechend, wenn die geschädigte Person, nachdem die in § 85 Absatz 1 genannten Schädigungsfolgen eingetreten sind, nicht an diesen, sondern aus anderen Gründen gestorben ist und aus Anlass der Schädigung weder eine einmalige Entschädigung nach § 85 noch eine vergleichbare Entschädigung nach anderen Vorschriften erhalten hat,
b)sind einmalige Entschädigungszahlungen anzurechnen, die der geschädigten Person oder ihren Hinterbliebenen aus Anlass derselben Schädigung nach anderen Vorschriften zustehen oder bereits gewährt worden sind;
4.im Fall des § 90 steht die Ausgleichszahlung der hinterbliebenen Ehegattin, dem hinterbliebenen Ehegatten und den nach diesem Gesetz versorgungsberechtigten Kindern zu, wenn die geschädigte Person nach Erfüllung der in § 90 Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht an den Schädigungsfolgen, sondern aus anderen Gründen gestorben ist;
5.eine Ausgleichszahlung nach § 90 steht im Fall des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung nach § 58 nicht zu.
Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 127 SVG_2025 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 127 SVG_2025 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.