Wahlordnung für die Sozialversicherung
SVWO_1997 · 104 Normen
- § 1Wahlorgane
- § 2Wahlbeauftragte
- § 3Wahlausschüsse
- § 4Beschwerdewahlausschüsse
- § 5Wahlleitungen
- § 6Entschädigung der Wahlbeauftragten
- § 7Entschädigung der Mitglieder der Wahlausschüsse
- § 8Entschädigung der Mitglieder der Beschwerdewahlausschüsse
- § 9Entschädigung der Mitglieder der Wahlleitungen und anderer Wahlhelfer
- § 10Wahltag, Wahlankündigung
- § 11Verfahren zur vorgezogenen Feststellung der Vorschlagsberechtigung
- § 12Verfahren zur Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung
- § 13Beschwerde im Feststellungsverfahren
- § 14Wahlausschreibung
- § 15Vorschlagslisten und Niederschriften
- § 16Listenvertreter
- § 17Stellung des Listenvertreters
- § 18Listenänderung und Listenergänzung
- § 19Zurücknahme von Vorschlagslisten
- § 20Listenzusammenlegung
- § 21Listenverbindung
- § 22Vorläufige Prüfung der Vorschlagslisten
- § 23Zulassung der Vorschlagslisten
- § 24Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses
- § 25Entscheidung des Beschwerdewahlausschusses
- § 26Auslegung der Vorschlagslisten
- § 27Information der Wahlberechtigten
- § 28Wahl ohne Wahlhandlung und Bekanntmachung des Ergebnisses
- § 29
- § 30
- § 31Bekanntmachung von Wahlen zu den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten
- § 32
- § 33Wahlausweise
- § 34Ausstellung der Wahlausweise
- § 35Ausstellung der Wahlausweise für Arbeitgeber in der Rentenversicherung
- § 36Ausstellung der Wahlausweise in der Unfallversicherung für Unternehmer
- § 37Ausstellung der Wahlausweise in der Unfallversicherung für Beschäftigte
- § 38Ausstellung der Wahlausweise in der Unfallversicherung für Rentenbezieher
- § 39Ausstellung der Wahlausweise in der Unfallversicherung für Schüler, Lernende und Studierende
- § 40Ausstellung von Wahlausweisen in der Unfallversicherung für andere Versicherte
- § 41Form und Inhalt der Wahlausweise und der Stimmzettel sowie der Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge
- § 42Verwendung personenbezogener Kennzeichnungen als Wahlausweise
- § 43Briefliche Stimmabgabe
- § 44Frist für die briefliche Stimmabgabe
- § 45Behandlung der Wahlbriefe
- § 46Behandlung der Wahlbriefe beim Arbeitgeber
- § 47
- § 48
- § 49
- § 50
- § 51
- § 52
- § 53
- § 54
- § 55
- § 56Ungültige Stimmen
- § 57Ermittlung des Wahlergebnisses durch die Briefwahlleitungen
- § 58Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss
- § 59
- § 60
- § 61Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahlen mit Wahlhandlung zu den Vertreterversammlungen und den Verwaltungsräten
- § 62
- § 63
- § 64
- § 65
- § 66
- § 67
- § 68
- § 69
- § 70
- § 71
- § 72
- § 73Erste Sitzung der Vertreterversammlungen
- § 74Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung
- § 75Erste Sitzung der Verwaltungsräte
- § 76Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates
- § 77Wahl des Vorstandes
- § 78Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes
- § 79Bekanntmachung
- § 80Wahlverfahren
- § 81Zeitpunkt der Wahl
- § 82Kostenträger
- § 83Erstattung von Auslagen des Bundeswahlbeauftragten
- § 84
- § 85
- § 86Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren
- § 87Kosten der Beschwerdewahlausschüsse
- § 88Öffentliche Bekanntmachungen
- § 88aDatenschutzrechtliche Spezialregelungen
- § 89Gebührenfreiheit
- § 90Vordrucke
- § 91Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 92Amtshilfe
- § 93Wahlen in besonderen Fällen
- § 94Stadtstaaten-Klausel
- § 95Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 96Übergangsregelung für die Zulassung der Arbeitnehmervereinigungen für die Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023
- Anlage 6(zu § 15 Absatz 4)
- Anlage 7(zu § 41 Absatz 1)
- Anlage 8(zu § 41 Absatz 1)
- Anlage 9(zu § 41 Absatz 4)
- Anlage 10(zu § 41 Absatz 4)
Wahlordnung für die Sozialversicherung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.