Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs
TIER-LMHV · 41 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 2aHausschlachtungen
- § 2bVerwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch
- § 2cVerbote und Beschränkungen
- § 3Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
- § 4Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild
- § 4aInverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen durch den Jäger erfolgt ist
- § 5Verbote und Beschränkungen
- § 6Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 Buchstabe b Nummer ii der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- § 7Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
- § 8Verbote
- § 9Zulassung von Betrieben
- § 10Informationen zur Lebensmittelkette
- § 12Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes
- § 13Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe
- § 13aAusnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
- § 14Untersuchung von Rohmilch nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nummer 2 Satz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- § 15Gebote, Verbote und Beschränkungen
- § 16Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
- § 16aInverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
- § 17Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher
- § 18Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
- § 19Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
- § 19aAusnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
- § 20aBesondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
- § 21Betriebseigene Kontrollen und Nachweise
- § 22Verbote und Beschränkungen
- § 23Straftaten
- § 24Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2)
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)
- Anlage 3(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4)
- Anlage 4(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1)
- Anlage 5(zu § 7 Satz 1)
- Anlage 6(zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)
- Anlage 7(zu § 10 Absatz 2)
- Anlage 8(zu § 12)
- Anlage 9(zu § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 18 Absatz 1 und 2 und § 21 Absatz 3 Nummer 4)
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.