§ 42 – Evaluierung

TIERHALTKENNZG · Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat dem Deutschen Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 42 TIERHALTKENNZG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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