Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden
TIERHALTKENNZG · 42 Normen · 11 Anhänge
Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel
- § 4Haltungsformen
- § 5Bezeichnung der Haltungsformen
- § 6Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung
- § 7Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln
- § 8Kennzeichnung in Farbe
- § 9Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
- § 10Kennzeichnung im Fernabsatz
- § 11Sonderfälle der Kennzeichnung
- § 12Mitteilung von Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe
- § 13Änderungsmitteilung für inländische Betriebe
- § 14Festlegung einer unbefristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe
- § 16Register für inländische Betriebe und Haltungseinrichtungen
- § 17Verarbeitung von Daten inländischer Betriebe
- § 18Löschung von Daten inländischer Betriebe
- § 19Aufzeichnungspflichten inländischer Betriebe
- § 20Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit für inländische Lebensmittelunternehmer
- § 21Freiwillige Kennzeichnung
- § 22Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung
- § 23Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung
- § 24Änderungsmitteilung der Genehmigungsinhaber und Aufhebung der Genehmigung
- § 25Mitteilung von Haltungseinrichtungen ausländischer Betriebe
- § 26Änderungsmitteilung für ausländische Betriebe
- § 27Festlegung einer Kennnummer für ausländische Haltungseinrichtungen
- § 28Verwendung einer Kennnummer ausländischer Haltungseinrichtungen
- § 29Register ausländischer Betriebe und Haltungseinrichtungen
- § 30Verarbeitung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben
- § 31Löschung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben
- § 32Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe
- § 33Maßnahmen der zuständigen Behörde
- § 34Durchführung der Überwachung
- § 35Mitwirkungspflichten
- § 36Übertragung von Aufgaben der zuständigen Behörde auf Personen des Privatrechts
- § 37Gegenseitige Information
- § 38Bußgeldvorschriften
- § 39Einziehung
- § 40Übergangsregelungen
- § 41Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
- § 42Evaluierung
- § 43Inkrafttreten
Anhänge
- Anlage 1Lebensmittel tierischen Ursprungs im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
- Anlage 2Tierarten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
- Anlage 3(zu § 3 Absatz 2)
- Anlage 4(zu § 4 Absatz 2 Nummer1)
- Anlage 5(zu § 7 Absatz 2)
- Anlage 6(zu § 7 Absatz 3 Satz 3)
- Anlage 7(zu § 8)
- Anlage 8(zu § 11)
- Anlage 9(zu § 14 Absatz 5)
- Anlage 10(zu § 27 Absatz 2)
- Anlage 11(zu § 41)
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