Anlage 5 – (zu § 7 Absatz 2)

TIERHALTKENNZG · Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 28 - 29)
1.Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2: a)Muster Haltungsform „Stall“
b)Muster Haltungsform „Stall+Platz“
c)Muster Haltungsform „Frischluftstall“
d)Muster Haltungsform „Auslauf/Weide“
e)Muster Haltungsform „Bio“
2.Technische Beschreibung der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2: a)FarbenDie Kennzeichnung hat zweifarbig zu sein. Die Buchstaben, die umrandeten abgerundeten Rechtecke und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Der Hintergrund hat weiß zu sein.Schwarz-Anteil (black = 100 %)
b)AusgestaltungDie Kennzeichnung hat aus einem umrandeten abgerundeten Rechteck zu bestehen. In dem Rechteck hat linksseitig vertikal von links unten nach links oben das Wort „Tierhaltung“ zu stehen. Rechts neben dem Wort „Tierhaltung“ haben untereinander fünf umrandete abgerundete Rechtecke zu stehen. Neben jedem Rechteck hat eine der fünf Haltungsformen in nachfolgender Reihenfolge von oben nach unten zu stehen: 1.„Bio“,
2.„Auslauf/Weide“,
3.„Frischluftstall“,
4.„Stall+Platz“,
5.„Stall“.
Die einschlägige Haltungsform ist durch eine schwarze Füllung des abgerundeten Rechtecks zu markieren. Rechts neben den Haltungsformen hat sich ein QR-Code zu befinden, mit dem Informationen zu den Haltungsformen auf der Internetseite www.tierhaltungskennzeichnung.de/scan abgerufen werden können.
c)SchutzzoneDie Kennzeichnung ist von einer rechteckigen freien Fläche zu umrahmen, in der keine Schriftzüge oder andere Zeichnungen erlaubt sind. Die Breite der Fläche nach Satz 1 muss in jede Richtung mindestens einem Achtel der Breite der Kennzeichnung entsprechen.
d)GrößeBei der Kennzeichnung ist eine Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 Millimetern zu verwenden. Abweichend von Satz 1 darf bei Verpackungen oder Behältnissen, deren größte Oberfläche weniger als 80 Quadratzentimeter beträgt, die x-Höhe der Schriftgröße mindestens 0,9 Millimeter betragen.Definition der x-HöheLegende 1 Oberlinie
2 Versallinie
3 Mittellinie
4 Grundlinie
5 Unterlinie
6 x-Höhe
7 Schriftgröße
e)DrehungDie Kennzeichnung darf in jede Richtung um höchstens 15 Grad gedreht werden.
f)Größen und RaumverhältnisDas Größenverhältnis und das räumliche Verhältnis der Wort- und der Grafikbestandteile der Kennzeichnung zueinander dürfen nicht verändert werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 5 TIERHALTKENNZG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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