§ 3
TIERSCHG · Tierschutzgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 02.03.2026 – 3 B 318/25
- BVerwG, Urt. v. 27.02.2020 – 3 C 11/18ECLI:DE:BVerwG:2020:270220U3C11.18.0
- BVerwG, Urt. v. 13.06.2019 – 3 C 28/16ECLI:DE:BVerwG:2019:130619U3C28.16.0
Im Lichte des Staatsziels Tierschutz ist das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund im Sinne von § 1 Satz 2 TierSchG für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien. Ist jedoch absehbar, dass in Kürze Alternativen zum Töten der Küken zur Verfügung stehen, die den Brutbetrieb deutlich weniger belasten als die Aufzucht der Tiere, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis für eine Übergangszeit noch auf einem vernünftigen Grund im Sinne dieser Regelung.
- BVerwG, Urt. v. 13.06.2019 – 3 C 29/16ECLI:DE:BVerwG:2019:130619U3C29.16.0
- BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 – 3 C 24/16ECLI:DE:BVerwG:2018:260418U3C24.16.0
1. Die Dereliktion eines Tieres, die gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot (§ 3 Satz 1 Nr. 3 TierSchG) verstößt, ist nichtig (§ 134 BGB). 2. Von einer Fundsache ist auszugehen, wenn Eigentum an einer besitzlosen Sache nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das gilt entsprechend für Fundtiere (§ 90a BGB). 3. Nimmt eine Behörde eine eigene Aufgabe wahr, so kommt ein Aufwendungsersatzanspruch aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen anderen Verwaltungsträger grundsätzlich jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn dessen Zuständigkeit der eigenen Aufgabe nicht vorgeht.
- Die Aufgabe des Eigentums an einem Tier i. S. v. § 3 Satz 1 Nr. 3 TierSchG durch sein Aussetzen ist nicht wirksam möglich. Auch im Fall einer beabsichtigten Eigentumsaufgabe durch Aufgabe des Besitzes handelt es sich bei ihm um ein Fundtier, welches lediglich besitzlos ist (so auch OVG M-V, Urt. v. 30. Januar 2013 - 3 L 93/09, juris Rn. 74).
Die Aufgabe des Eigentums an einem Tier i. S. v. § 3 Satz 1 Nr. 3 TierSchG durch sein Aussetzen ist nicht wirksam möglich. Auch im Fall einer beabsichtigten Eigentumsaufgabe durch Aufgabe des Besitzes handelt es sich bei ihm um ein Fundtier, welches lediglich besitzlos ist (so auch OVG M-V, Urt. v. 30. Januar 2013 - 3 L 93/09, juris Rn. 74).
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 08.12.2015 – 1 BvR 1864/14ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20151208.1bvr186414
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 TIERSCHG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 3 TIERSCHG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.