Verordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern
TIERSEUCHERV · 13 Normen
- § 1Begriffsbestimmung
- § 2Erlaubnis
- § 3Erlaubnisfreies Arbeiten, Erwerben oder Abgeben
- § 4Versagen der Erlaubnis
- § 5Anzeigepflichten des Erlaubnisinhabers
- § 6Anzeigepflichtige Tätigkeiten
- § 7Verbot von Tätigkeiten, Beschränkung
- § 8Abgabe von Tierseuchenerregern
- § 9Aufzeichnungen
- § 10Ordnungswidrigkeiten
- § 11Inkrafttreten
Verordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.