Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut
TOLLWV_1991 · 19 Normen
- § 1
- § 2Impfungen und Heilversuche
- § 3Ausnahmen
- § 3aUntersuchungen
- § 4Anzeige von Ausstellungen
- § 5Kennzeichnung
- § 6
- § 7Tötung und unschädliche Beseitigung
- § 8Schutzmaßregeln für den gefährdeten Bezirk
- § 9Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
- § 10Behördliche Beobachtung
- § 11Schutzmaßregeln im Verdachtsfall
- § 12Schutzmaßregeln nach Feststellung des Ausbruchs und in sonstigen Fällen
- § 12a
- § 13
- § 14
- § 15
- § 15aWeitergehende Maßnahmen
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