Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
TOURKFMAUSBV · 14 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Ausbildungsdauer
- § 3Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4Struktur der Berufsausbildung
- § 5Ausbildungsberufsbild
- § 6Ausbildungsrahmenplan
- § 7Ausbildungsplan
- § 8Berichtsheft
- § 9Zwischenprüfung
- § 10Abschlussprüfung
- § 11Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 6)
- Anlage 2(zu § 6)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.