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Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung

TREINV_2023 · 15 Normen

  • § 1Einsichtnahme in das Transparenzregister
  • § 2Registrierung im Transparenzregister, Registrierungsdaten und Nutzer
  • § 3Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
  • § 4Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
  • § 5Antrag auf Einsichtnahme
  • § 6Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes
  • § 7Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
  • § 8Datenfernübertragung
  • § 9Protokollierung der Einsichtnahme
  • § 10Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung
  • § 11Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
  • § 12Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
  • § 13Beschränkung der Einsichtnahme
  • § 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.

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