Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
TRZOLLG · 26 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
- § 3Überführung von Nicht-Unionswaren in die Truppenverwendung
- § 4Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
- § 5Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
- § 6Vereinfachte Zollanmeldung
- § 7Einfuhrhöchstmengen
- § 8Einfuhr von Nicht-Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten
- § 9Übergang von Unionswaren in die Truppenverwendung
- § 10Einfuhr von Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten
- § 11Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
- § 12Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
- § 13Beendigung der Truppenverwendung
- § 14Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
- § 15Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
- § 16Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Überführung in ein Zollverfahren
- § 17Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
- § 18Rationsmengen
- § 19Abgabenschuld, Abgabenschuldner
- § 20Beendigung vorangegangener Zollverfahren
- § 21Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- § 22Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
- § 23Vertretung
- § 24Schlussvorschriften
- § 25Ermächtigungen
- § 26Bußgeldvorschriften
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.