Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel
VERKEHKFLAUSBV · 34 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Dauer der Berufsausbildungen
- § 3Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin
- § 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel
- § 6Ausbildungsplan
- § 7Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- § 8Ziel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung
- § 9Inhalt der Zwischenprüfung
- § 10Prüfungsbereich der Zwischenprüfung
- § 11Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
- § 12Inhalt der Abschlussprüfung
- § 13Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung
- § 14Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
- § 15Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
- § 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 17Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
- § 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 19Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 20Inhalt von Teil 1
- § 21Prüfungsbereiche von Teil 1
- § 22Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
- § 23Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
- § 24Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 25Inhalt von Teil 2
- § 26Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 27Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel
- § 28Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
- § 29Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 30Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 31Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1)
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 2)
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.