§ 15

VERSANSPRREGLG · Gesetz zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen

§ 9 der Ersten Verordnung (Anordnung) über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 5. Juli 1948 und die Zweite Verordnung (Anordnung) über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 27. Juli 1948 sowie die in den einzelnen Ländern an ihrer Stelle geltenden Vorschriften werden mit Wirkung vom Tage ihres Inkrafttretens aufgehoben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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