Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei
VWDG · 17 Normen
- § 1Führung und Zweck der Datei
- § 2Anlass der Speicherung
- § 3Inhalt der Datei
- § 4Übermittelnde Stellen
- § 5Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit
- § 6Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und die deutschen Auslandsvertretungen
- § 7Weitere Behörden, an die Warndaten übermittelt werden
- § 8Voraussetzungen für die Datenübermittlung
- § 9Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren
- § 10Zweckbindung und weitere Verarbeitung der Daten
- § 11Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung
- § 12Auskunft an die betroffene Person
- § 13Berichtigung und Löschung
- § 14Einschränkung der Verarbeitung
- § 15Verordnungsermächtigung
- § 16Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 17Evaluation
Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.