§ 91
VWGO · Verwaltungsgerichtsordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 26.02.2026 – 1 WB 50.25ECLI:DE:BVerwG:2026:260226B1WB50.25.0
- BVerwG, Beschl. v. 25.02.2026 – 8 B 31.25ECLI:DE:BVerwG:2026:250226B8B31.25.0
- BVerwG, Beschl. v. 17.12.2025 – 11 VR 3.25, 11 VR 3.25 (11 A 8.25)ECLI:DE:BVerwG:2025:171225B11VR3.25.0
- Sächsisches OVG, Urt. v. 05.12.2025 – 3 C 17/21
- BVerwG, Urt. v. 25.09.2025 – 10 A 3.24ECLI:DE:BVerwG:2025:250925U10A3.24.0
Die Teilnahme eines Journalisten an einem Einzelhintergrundgespräch, bei dem im Wesentlichen nur seitens der Behörde Informationen vermittelt und keine Fragen beantwortet werden, fällt in den Schutzbereich des Grundrechts der Pressefreiheit.
- 1. Ob sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB richtet, ist keine prüffähige Bauvoranfrage i. S. v. § 75 Satz 1 SächsBO, weil die Fragestellung auf die Erteilung einer bloßen Rechtsauskunft gerichtet Ist und es ihr an dem erforderlichen Vorhabenbezug fehlt. 2. Die Frage, ob ein Vorhaben den sich aus der Eigenart der näheren Umgebung ergebenden Rahmen nach der Art der baulichen Nutzung einhält, ist nicht prüffähig i. S. v. § 75 Satz 1 SächsBO, weil diese Fragestellung sachliche Teile des Vorhabens ausklammert, ohne die eine verbindliche Beurteilung desselben nicht möglich ist (Fortführung von SächOVG, Urt. v. 24. April 2025 - 1 A 106/21 -, SächsVBl. 2025, 250). 3. Ein erstinstanzlich obsiegender Kläger kann seine Klage im Berufungsverfahren grundsätzlich nur im Wege der Anschlussberufung ändern.
1. Ob sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB richtet, ist keine prüffähige Bauvoranfrage i. S. v. § 75 Satz 1 SächsBO, weil die Fragestellung auf die Erteilung einer bloßen Rechtsauskunft gerichtet Ist und es ihr an dem erforderlichen Vorhabenbezug fehlt. 2. Die Frage, ob ein Vorhaben den sich aus der Eigenart der näheren Umgebung ergebenden Rahmen nach der Art der baulichen Nutzung einhält, ist nicht prüffähig i. S. v. § 75 Satz 1 SächsBO, weil diese Fragestellung sachliche Teile des Vorhabens ausklammert, ohne die eine verbindliche Beurteilung desselben nicht möglich ist (Fortführung von SächOVG, Urt. v. 24. April 2025 - 1 A 106/21 -, SächsVBl. 2025, 250). 3. Ein erstinstanzlich obsiegender Kläger kann seine Klage im Berufungsverfahren grundsätzlich nur im Wege der Anschlussberufung ändern.
- BVerwG, Beschl. v. 10.06.2025 – 3 BN 6.24ECLI:DE:BVerwG:2025:100625B3BN6.24.0
- 1. § 9 Abs. 1a BImSchG ist auf bei Inkrafttreten der Norm bereits anhängige Vorbescheidverfahren auch ohne erneute Antragstellung anwendbar. 2. Ein in Aufstellung befindliches Windenergiegebiet i. S. v. § 9 Abs. 1a Satz 2 BImSchG (Gesetz v. 24. Februar 2025, BGBl. I S. 1) setzt keine mit § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG vergleichbare Planreife voraus. In Aufstellung befindlich ist ein Windenergiegebiet bereits dann, wenn ein Beschluss zur Planaufstellung gefasst wurde.
1. § 9 Abs. 1a BImSchG ist auf bei Inkrafttreten der Norm bereits anhängige Vorbescheidverfahren auch ohne erneute Antragstellung anwendbar. 2. Ein in Aufstellung befindliches Windenergiegebiet i. S. v. § 9 Abs. 1a Satz 2 BImSchG (Gesetz v. 24. Februar 2025, BGBl. I S. 1) setzt keine mit § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG vergleichbare Planreife voraus. In Aufstellung befindlich ist ein Windenergiegebiet bereits dann, wenn ein Beschluss zur Planaufstellung gefasst wurde.
- BVerwG, Urt. v. 06.03.2025 – 10 C 1.24ECLI:DE:BVerwG:2025:060325U10C1.24.0
1. Rechtsgrundlage für die Änderung eines von Anfang an rechtswidrigen Maßnahmenprogramms für eine Flussgebietseinheit ist § 82 Abs. 1 WHG. § 82 Abs. 5 WHG erfasst allein Fälle, in denen nachträglich eintretende Umstände Zusatzmaßnahmen erfordern. 2. Das Verschlechterungsverbot des § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG ist bereits dann verletzt, wenn eine Verschlechterung des chemischen Zustands an einer Überwachungsstelle im Sinne von § 9 GrwV zu erwarten ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 - Rn. 111 ff.). Diese Anforderung gilt auch bei der Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und nicht nur vorhabenbezogen.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 04.03.2025 – 5 A 457/21
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 91 VWGO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 91 VWGO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.