§ 29 – Akteneinsicht durch Beteiligte
VWVFG · Verwaltungsverfahrensgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.02.2026 – 2 B 220/25
- BVerwG, Beschl. v. 27.06.2025 – 9 B 54.24ECLI:DE:BVerwG:2025:270625B9B54.24.0
1. Aus § 7 Abs. 3 Satz 1 BBodSchV ergibt sich nicht, dass für landwirtschaftliche Flächen bei der Anwendung von § 5 Abs. 1 BBodSchV 70 % der Vorsorgewerte in Ansatz zu bringen sind. Vielmehr regelt diese Bestimmung nur Anforderungen an die Herstellung durchwurzelbarer Bodenschichten mit landwirtschaftlicher Folgenutzung, nicht aber die Schwelle für die Anwendbarkeit von § 5 Abs. 1 Satz 1 BBodSchV auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. 2. Wer ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt war und entsprechend auf das Verfahrensergebnis einwirken konnte, wird durch das Unterbleiben einer notwendigen Beiladung eines anderen nach § 65 Abs. 2 VwGO nicht in eigenen Rechten berührt. Das Risiko, bei Unwirksamkeit der Entscheidung gegenüber dem nicht Beigeladenen in einen weiteren Prozess einbezogen zu werden, ändert daran nichts (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 16. September 2009 - 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 Rn. 3).
- 1. Werden einem Begünstigten Zuwendungen mittels Zuwendungsbescheid bewilligt, ist für einen Dritten in der Hauptsache die Anfechtungsklage statthaft. Besteht zwischen den Beteiligten Streit darüber, ob einem Rechtsbehelf des Dritten gegen einen solchen Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung zukommt, richtet sich der Antrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes deshalb nach § 80 Abs. 5, § 80a VwGO. 2. Bei offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfen tritt die von § 80 Abs. 1 VwGO angeordnete aufschiebende Wirkung nicht ein. 3. Die RL Corona-Soforthilfe soziale Organisationen des Freistaates Sachsen wurde zwar selbst nicht bei der Kommission notifiziert, unterfällt aber der Notifizierung einer Bundesrahmenregelung, die die Kommission nach Art. 4 Abs. 3 BeihilfeVerfO im Vorprüfverfahren genehmigt hat. 4. Eine Feststellung der Erledigung bei einseitiger Erledigungserklärung kommt nicht in Betracht, wenn das ursprüngliche Begehren in modifizierter Form weiterverfolgt wird (vgl. § 264 Nr. 3 ZPO). Sie kommt auch dann nicht in Betracht, wenn dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bereits im Zeitpunkt seiner Stellung deswegen das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt hat, weil bereits vor Antragstellung eine Erledigung der Hauptsache eingetreten war.
1. Werden einem Begünstigten Zuwendungen mittels Zuwendungsbescheid bewilligt, ist für einen Dritten in der Hauptsache die Anfechtungsklage statthaft. Besteht zwischen den Beteiligten Streit darüber, ob einem Rechtsbehelf des Dritten gegen einen solchen Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung zukommt, richtet sich der Antrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes deshalb nach § 80 Abs. 5, § 80a VwGO. 2. Bei offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfen tritt die von § 80 Abs. 1 VwGO angeordnete aufschiebende Wirkung nicht ein. 3. Die RL Corona-Soforthilfe soziale Organisationen des Freistaates Sachsen wurde zwar selbst nicht bei der Kommission notifiziert, unterfällt aber der Notifizierung einer Bundesrahmenregelung, die die Kommission nach Art. 4 Abs. 3 BeihilfeVerfO im Vorprüfverfahren genehmigt hat. 4. Eine Feststellung der Erledigung bei einseitiger Erledigungserklärung kommt nicht in Betracht, wenn das ursprüngliche Begehren in modifizierter Form weiterverfolgt wird (vgl. § 264 Nr. 3 ZPO). Sie kommt auch dann nicht in Betracht, wenn dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bereits im Zeitpunkt seiner Stellung deswegen das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt hat, weil bereits vor Antragstellung eine Erledigung der Hauptsache eingetreten war.
- Sächsisches OVG, Urt. v. 15.03.2023 – 2 A 803/17
- BVerwG, Beschl. v. 21.09.2022 – 2 WDB 1/22ECLI:DE:BVerwG:2022:210922B2WDB1.22.0
1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom Disziplinarvorgesetzten nicht auf den Rechtsberater delegiert werden. 2. Der Anhörung der Vertrauensperson zum Disziplinarmaß ist auch dann Rechnung getragen, wenn sich die verhängte Disziplinarmaßnahme in dem Verhängungsspektrum bewegt, das ihr mitgeteilt wurde. 3. Verfahrensfehler sind auch bei einfachen Disziplinarmaßnahmen im Beschwerdeverfahren nach Maßgabe der §§ 45 und 46 VwVfG heilbar und begründen keinen Aufhebungsanspruch (Änderung der Senatsrechtsprechung). 4. Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet bei Nötigungen, die nicht durch die Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben erfolgen und sich nicht gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten, die Kürzung der Dienstbezüge.
- BVerwG, Beschl. v. 08.02.2021 – 3 B 36/19ECLI:DE:BVerwG:2021:080221B3B36.19.0
- BVerwG, Urt. v. 02.07.2020 – 9 A 19/19ECLI:DE:BVerwG:2020:020720U9A19.19.0
1. In einem straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren müssen nicht sämtliche im Erläuterungsbericht erwähnten Gutachten und Abwägungsunterlagen vollständig ausgelegt werden, sondern nur diejenigen, die für die Anstoßwirkung erforderlich sind, sowie die wichtigsten entscheidungserheblichen Unterlagen, insbesondere über die Umweltauswirkungen des Vorhabens. 2. Die Planfeststellungsbehörde muss sich nicht sämtliche in den Antragsunterlagen des Vorhabenträgers erwähnten Dokumente vorlegen lassen. Vielmehr darf sie sich auf eine Plausibilitätskontrolle beschränken. Sie muss vor allem dann Nachermittlungen anstellen, wenn sie die Unterlagen für unvollständig hält oder bestimmte Annahmen als nicht ausreichend begründet ansieht. 3. Wird ein Flächennutzungsplan nach einem großen Zeitabstand neu aufgestellt (hier nach mehr als 30 Jahren), liegt dem regelmäßig eine völlig neue Abwägung zugrunde. Dies hat zur Folge, dass ein Widerspruch nach § 7 Satz 1 BauGB auch dann zulässig ist, wenn dieselbe Darstellung schon in der Vorgängerfassung enthalten war. 4. Ein Eigentümer kann sich nur dann gegen eine heranrückende, sein Grundstück noch nicht unmittelbar betreffende Planung zur Wehr setzen, wenn ein Zwangspunkt geschaffen wird, der im weiteren Planungsverlauf zwangsläufig zu seiner Betroffenheit führt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 150).
- BVerwG, Urt. v. 17.06.2020 – 8 C 7/19ECLI:DE:BVerwG:2020:170620U8C7.19.0
1. Eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 und 4 Satz 1 UrhWahrnG ist gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 UrhWahrnG verpflichtet, Vergütungstarife auf der Grundlage des Bestands der ihr zur Wahrnehmung anvertrauten Rechte und Ansprüche (§ 2 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 2 UrhWahrnG) in angemessener Höhe festzusetzen. 2. § 19 Abs. 2 Satz 2 UrhWahrnG ermächtigt die Aufsichtsbehörde zu überprüfen, ob die von der Verwertungsgesellschaft veröffentlichten Tarife entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften aufgestellt wurden. Das schließt die Überprüfung der Angemessenheit der Tarife ein.
- BVerwG, Beschl. v. 01.10.2019 – 3 A 4/18ECLI:DE:BVerwG:2019:011019B3A4.18.0
Der verfahrensakzessorische Einsichtsanspruch aus § 72 Abs. 1 Halbs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 1 VwVfG umfasst nicht die Akteneinsicht in die nicht anonymisierte Stellungnahme der Anhörungsbehörde nach § 73 Abs. 9 VwVfG, wenn die Einsichtnahme nur dazu dienen soll, anhand der personenbezogenen Daten von Einwendern geeignete Betroffene als Kläger gegen den zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss zu identifizieren.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 03.04.2018 – 5 D 23/18
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 29 VWVFG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 29 VWVFG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.