§ 37 – Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung
VWVFG · Verwaltungsverfahrensgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- T-366/23 – YH gegen Europäische ZentralbankECLI:EU:T:2025:1037
Wirtschafts- und Währungspolitik – Aufsicht über Kreditinstitute – Richtlinie 2013/36/EU – Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 – Der Europäischen Zentralbank (EZB) übertragene besondere Aufsichtsaufgaben – Beurteilung des Erwerbs von qualifizierten Beteiligungen – Einspruch gegen den Erwerb einer qualifizierten Beteiligung – Recht auf Anhörung – Begriff ‚qualifizierte Beteiligung‘ – Leumund und fachliche Eignung des interessierten Erwerbers – Durch die Charta geschützte Rechte – Verhältnismäßigkeit
- BVerwG, Urt. v. 08.10.2025 – 9 A 2.24ECLI:DE:BVerwG:2025:081025U9A2.24.0
1. Artenschutzrechtlich ist ein Abweichen von den gängigen Leitfäden, die eine Entwicklungszeit von Ersatzgewässern für den Moorfrosch von drei bis fünf Jahren vorsehen, möglich, wenn die Eignung der Gewässer vor Beginn der Umsiedlungsmaßnahmen positiv gutachterlich festgestellt wird. 2. Das sektorübergreifende Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG gilt auch bei der Variantenprüfung, selbst wenn die von der Planfeststellungsbehörde lediglich nachvollzogene Variantenuntersuchung der Vorhabenträgerin vor Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes erfolgte. Dieser Umstand wirkt sich allein auf den Umfang der Ermittlungs- und Bewertungspflichten der Planfeststellungsbehörde aus. 3. Eine positive Klimabilanz lässt die Pflicht zur Berücksichtigung der Klimaauswirkungen eines Neubauvorhabens durch die Inanspruchnahme klimarelevanter Böden bei der Variantenprüfung nicht entfallen. 4. Das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 VwVfG) verlangt, dass auf der Grundlage von § 19 Abs. 1 WHG erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen nicht nur "dem Grunde nach" erteilt werden, sondern bereits Angaben zu den Einleitstellen, Einleitmengen und Entwässerungseinrichtungen enthalten. In Bezug genommene Unterlagen sind in der Regel konkret zu bezeichnen.
- BVerwG, Urt. v. 28.05.2025 – 6 C 3.24ECLI:DE:BVerwG:2025:280525U6C3.24.0
Art. 10 Abs. 5 Satz 1 DVO (EU) 2017/2177 ermächtigt die Regulierungsstelle zur Auferlegung von Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber einer Serviceeinrichtung zur besseren Ausnutzung der Kapazität dieser Einrichtung.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.05.2025 – 1 B 219/24
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.05.2025 – 3 A 508/24
- Sächsisches OVG, Urt. v. 13.03.2025 – 1 A 749/21
- Sächsisches OVG, Urt. v. 23.01.2025 – 1 A 887/20
- BVerwG, Beschl. v. 28.11.2024 – 11 VR 8/24ECLI:DE:BVerwG:2024:281124B11VR8.24.0
- BVerwG, Beschl. v. 28.11.2024 – 1 WB 7/23ECLI:DE:BVerwG:2024:281124B1WB7.23.0
Enthält ein Bescheid sowohl eine Entscheidung in einer statusrechtlichen Angelegenheit als auch zu einer truppendienstlichen Erstmaßnahme, muss sich die Rechtsbehelfsbelehrung klar und unmissverständlich über alle in Betracht kommenden Rechtsbehelfe und die dabei jeweils zu beachtenden formellen Anforderungen an deren Einlegung nach Maßgabe des § 37 Abs. 6 Satz 1 VwVfG äußern.
- BGH, Beschl. v. 10.09.2024 – EnVR 76/23ECLI:DE:BGH:2024:100924BENVR76.23.0
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